02.12.2025
Startup Zukunft! begrüßt Klarstellung: Schüler:innenfirmen bleiben umsatzsteuerfrei
© Matthias Eimer / DKJS
Die seit 2023 geltende Neuregelung im Umsatzsteuergesetz (UStG) hatte bei Lehrkräften und pädagogischen Begleitungen von Schüler:innenfirmen für viel Unsicherheit gesorgt. Lange Zeit stand die Frage im Raum, ob sie künftig Umsatzsteuer abführen müssten, was die Umsetzung und Neugründung von Schüler:innenfirmen als pädagogische Projekte gefährdet hätte. Nun gibt es Entwarnung: Schüler:innenfirmen bleiben umsatzsteuerfrei.
Am 24. Oktober 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gemeinsam mit den Ländern überarbeitete Verwaltungsregelungen veröffentlicht. Diese sind für Finanzämter verbindlich und stellen klar, dass Schüler:innenfirmen weiterhin steuerlich entlastet bleiben. Die nun vorliegende Klarstellung zeigt auch, dass das langjährige Engagement des Startup Zukunft!-Netzwerks zu diesem Thema Wirkung gezeigt hat.
Was gilt künftig für Schüler:innenfirmen?
In dem Schreiben des BMF heißt es ausdrücklich, dass Leistungen von Schüler:innenfirmen und Schülergenossenschaften umsatzsteuerfrei sind, wenn sie:
- rechtlich unselbstständig sind,
- in die Organisationsstruktur der Schule eingebunden sind und
- im Rahmen unternehmerischer Schulprojekte entweder ökonomisches Handeln lehren oder berufliche Orientierung vertiefen.
Damit wurde ein zentraler Punkt erreicht, für den sich das Netzwerk von Startup Zukunft! der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) intensiv eingesetzt hat: Ob im Nachmittagsbereich oder in konkreten Fächern verankert: Der Bildungsauftrag von Schüler:innenfirmen wurde anerkannt und im Anwendungserlass verankert. Neben der ökonomischen Bildung ist auch die berufliche Orientierung als Zielsetzung benannt, was den Schulen entsprechenden Spielraum zur konzeptionellen Einbindung der Methode gewährt.
Für Schüler:innenfirmen, die über den Schulförderverein laufen, bleibt alles wie bisher: Sie fallen zumeist unter die Kleinunternehmerregelung. Neu ist jedoch, dass auch für jene Schüler:innenfirmen, deren Schulförderverein keine Trägerschaft übernimmt oder für Schulen in Bundesländern mit anderen Verfahren, Rechtssicherheit besteht.
Was noch fehlt: klare Verfahren für die Praxis
Die Neuregelung beschreibt zwar die Umsatzsteuerfreiheit, jedoch noch keine konkreten Abläufe für Schulen und Schulträger. Das Netzwerk von Startup Zukunft! arbeitet aktuell daran, praxisnahe Verfahren und Beispiele auszutauschen und daraus konkrete Handlungsempfehlungen zu entwickeln, die Lehrkräften, Schulleitungen und Trägern Orientierung geben.
Für Lehrkräfte und pädagogische Begleitungen soll das mehr Planungssicherheit garantieren und Rückenwind für die wertvolle Arbeit in Schüler:innenfirmen liefern, die Zukunftskompetenzen vermittelt sowie wirtschaftliches Lernen und Berufsorientierung praxisnah verbindet.
Link zum vollständigen Anwendungserlass des BMF: Umsatzsteuerbefreiung für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen