Infoblätter für Schulfördervereine

Welche Rolle spielt der Schulförderverein bei der Arbeit in Schüler:innenfirmen? Und was gilt es bei der Zusammenarbeit zu beachten? Auf dieser Seite finden Sie kompakte Informationen dazu.

Auf dieser Seite finden Sie folgende Infoblätter:

Schüler:innenfirmen unterstützen: Information für Schulfördervereine

Auch wenn Schüler:innenfirmen in erster Linie pädagogische Projekte sind, werden dort reale Produkte und Dienstleistungen erzeugt, mit denen die Schüler:innen echten Umsatz generieren. Um steuerrechtlich abgesichert zu sein, benötigen Schüler:innenfirmen daher einen steuerrechtlichen Träger. Dafür eignet sich besonders der Schulförderverein. Das Infoblatt thematisiert folgende Schwerpunkte:

  • Schulfördervereine und ihre Rolle
  • Was ist eine Schüler:innenfirma und warum ist sie wichtig?
  • Was muss ein Schulförderverein beachten, wenn er Schüler:innenfirmen unterstützen möchte?
  • Checkliste: Was Schulfördervereine mit der Schüler:innenfirma vereinbaren sollten

Schüler:innenfirmen begleiten: Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regelungen zur Umsatzsteuer für Bildungsleistungen. Für Schulen, Schulträger und Schüler:innenfirmen werden sie spätestens ab dem 1. Januar 2027 verbindlich relevant. Unselbständige Schüler:innenfirmen unter dem Dach der Schule und ihres Trägers können weiterhin von der Umsatzsteuer befreit sein, sofern sie dem Schul- und Bildungszweck dienen. Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 24.10.2025 zur „Umsatzsteuerbefreiung für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen“. Doch was bedeutet das in der Praxis? Das Infoblatt klärt auf.

Erfahren Sie hier mehr über das Thema Umsatzsteuer.